Germersheim (ots) – Immer mehr Menschen treffen inzwischen selbst Vorsorge für den Ernstfall, um später die gerichtliche Anordnung einer Betreuung zu vermeiden. Sie errichten zu diesem Zweck eine Vorsorgevollmacht und setzen eine oder mehrere Vertraute als ihre Bevollmächtigten ein. Dass diese Vollmacht den benannten Personen eine starke Rechtsstellung verleiht, wird oft nicht bedacht. Nicht selten […]
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